AGB

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der

Firma HARALD DEIMBACHER (Kurzschluss), in der Folge HD genannt

Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen regeln die Lieferung und Bezahlung unserer Erzeugnisse und Leistungen in Österreich, sofern nicht mit dem Auftraggeber abweichende Bestimmungen ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Bestellers sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen oder die Lieferung ohne Einspruch gegen entgegenstehende Bedingungen vorgenommen haben. Mit der Aufgabe der ersten Bestellung bzw. mit der Annahme der ersten Lieferung oder Leistung bestätigt der Auftraggeber die Kenntnis der Verbindlichkeit der Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen für den Geschäftsverkehr mit der HD. Bei Nichteinhaltung einer der folgenden Bedingungen hat die HD das Recht, ohne weitere Verständigung von Verträgen zurückzutreten und die Belieferung einzustellen.

1.    Lieferung und Versand

1.1.          Unsere Preise sind lt. Angebot kalkuliert. Lieferung mit Taxi oder Botendienst im Raum Wien ist auf Kundenwunsch möglich, die Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Außer in Fällen, in denen mit dem Auftraggeber besondere Versandvereinbarungen getroffen werden, entscheidet die HD über die Art und Weise des Versandes oder der Lieferung. Mit der Übergabe der bestellten Ware an die Bahn, die Post oder den Frachtführer geht die Gefahr auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn die Versandkosten von HD übernommen werden und unabhängig von der Art des Versandes. Beschädigung oder fehlen von Packstücken ist sofort bei Warenerhalt vom Empfänger direkt bei Post, Bahn oder dem Frachtführer zu reklamieren und muß auf dem Lieferdokument (Speditionslieferschein, Bahnfrachtbrief usw.) vermerkt werden. Später festgestellte Mängel werden von keiner Versicherung anerkannt und können im Falle einer vom Kunden vorgebrachten Reklamation keine Berücksichtigung finden.

1.2.        HD behält sich das Recht vor, Teillieferungen nach der Geschäftslage vorzunehmen oder die Durchführung von Liefer- und Leistungsaufträgen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

1.3.        Sämtliche Zusagen seitens HD über Liefer- und Montagetermine sind unverbindlich. Soweit nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, sind Rücktritt vom Vertrag oder Schadenersatzansprüche von Seiten des Kunden oder eines Dritten wegen verspäteter oder nicht durchgeführter Lieferung oder Leistung ausgeschlossen.

2. Ereignisse unabwendbarer Art – Lieferverzögerungen

2.1         Alle Aufträge werden unter Berücksichtigung einer einwandfreien Ausführung möglichst kurzfristig durchgeführt. Lieferverzögerung ist kein Grund für Annahmeverweigerung oder Schadenanspruch. Verbindliche Termine bedürfen der Schriftform. Liefertag = Versandtag 24 Uhr.

Unsere extreme technische Abhängigkeit bedingt folgende Sondervereinbarung: wir behalten uns vor, bei Druckproblemen aufgrund der Struktur der übernommenen Daten in jedem Stadium ohne jeden Gewährleistungs- und Ersatzanspruch vom Auftrag zurückzutreten.

Im Falle von Verzögerungen, welche durch höhere Gewalt herbeigeführt werden, die sich für HD und seine Lieferanten als unabwendbar darstellen, hat HD das Recht, entweder den Zeitpunkt der Lieferung/Leistung ohne Benachrichtigung aufzuschieben oder den diesbezüglichen Vertrag aufzuheben, ohne dass hierdurch irgendwelche Schadenersatzverpflichtungen für die HD entstehen. Es gelten beispielsweise folgende Ereignisse als unabwendbar: Streik, Aussperrungen, Aufruhr, Revolution, Mobilmachung, Krieg, Epidemie, hoheitliche Anordnungen, Maschinenausfälle, Brände und Ausfall von Zulieferungen.

 

2. 2.       Expresszuschlag: für beauftragte Expressbearbeitung wird zusätzlich zum Normalpreis ein   vorher schriftlich vereinbarter Expresszuschlag berechnet. Sollten Datenträger nicht lesbar oder in digitaler Form gelieferte Bildformate nicht zur Verarbeitung geeignet sein und kann somit die Expressbearbeitung nicht rechtzeitig abgeschlossen sein, so entfällt lediglich der vereinbarte Zuschlag. Schadenersatzansprüche wegen Verzug können nicht geltend gemacht werden.

3.    Berechnung

Maßgebend für die Berechnung sind die am Tage der Lieferung oder Leistung geltenden Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.    Zahlung

4.1.        Rechnungen über Lieferungen und Leistungen sind schuldentilgend zahlbar an die in den einzelnen Rechnungen angegebenen Bankverbindungen. Alles unsere Leistungen sind 14 Tage netto zahlbar. Zahlungen gelten zu dem Zeitpunkt als geleistet, an dem sie bei uns eingelangt sind oder auf einem auf HD lautenden Bankkonto zur freien Verfügung stehen. Barzahlungen haben nur dann schuldtilgende Wirkung, wenn sie mittels einer „ordnungsgemäß“ zu erkennenden Zahlungsbestätigung quittiert worden sind oder die Zahlung auf der Faktura bestätigt wurde.

Bei Verzug von Bezahlung einer Rechnung werden sämtliche Forderungen einschließlich später fällig werdender Wechsel, ungeachtet eines vereinbarten Zahlungszieles, sofort fällig. Des weiteren sind wir berechtigt von etwa laufenden Verträgen, auch wenn diese schon teilweise erfüllt sind zurückzutreten, ohne daß der Käufer hieraus irgendwelche Rechte gegen uns herleiten kann.

Bei Zahlungsverzug werden, vorbehaltlich weiteren Schadens, 2 % Säumniszuschlag des Forderungsbetrages sowie Verzugszinsen in der Höhe der üblichen Bankzinsen für Kontokorrent-Kredite in Rechnung gestellt. Im Falle der Säumnis sind wir berechtigt, neben dem Säumniszuschlag und den Verzugszinsen auch Mahngebühren sowie die Interventions- und Inkassogebühren eines Kreditschutzbüros oder Rechtsanwaltes zu verrechnen. Bei Zahlungsverzug oder bei Eintreten eines außergerichtlichen oder gerichtlichen Insolvenzverfahrens werden sämtliche gewährten Nachlässe, Rabatte hinfällig und rückverrechnet. Bei Hereingabe von Wechseln oder Schecks, die zahlungshalber angenommen worden sind, gegen deren Rückgabe Barzahlung zu verlangen. Wechsel- und Diskontspesen sowie Wechselstempelgebühren sind immer vom Kunden zu tragen.

4.2.        Bei Verrechnung an Dritte haftet der Besteller für die Bezahlung des Auftrages solidarisch neben dem Rechnungsempfänger.

5.    Eigentumsvorbehalt

Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Nebenforderungen unser Eigentum.

6.    Reklamationen und Warenrücksendungen

Mängelrügen müssen vom Empfänger der Lieferung oder Leistung spätestens 3 Tage nach Erhalt oder wenn es sich nicht um sofort erkennbare Mängel handelt, nach deren Erkennung schriftlich angezeigt werden.

7.    Gewährleistung, Schadenersatz und Produkthaftung.

7.1.        Die Gewährleistungspflicht der HD beschränkt sich auf die Reparatur oder den Ersatz der Ware oder Teilen einer Ware, von denen es erwiesen ist, daß sie von der HD fehlerhaft hergestellt, verpackt oder sonstwie beschädigt worden sind.

7.2.        Jegliche Gewährleistungs- und Haftpflichtverpflichtung wird für die HD dann ausgeschlossen, wenn durch den Abnehmer eigenmächtige Veränderungen am gelieferten Produkt vorgenommen worden sind.

7.3.        Der HD ist Gelegenheit zu geben, die angegebenen Mängel zu untersuchen und zu beheben. Bei Farbmaterial wird keine Garantie für Farbveränderungen geleistet. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen oder anderer Ansprüche berechtigt nicht zu Abzügen vom Rechnungsbetrag oder Zurückhaltung von fälligen Zahlungen.

7.4.        Eine Haftung für Beschädigungen oder Abhandenkommen der zur Verarbeitung übergebenen Unterlagen (Datenträger, Filme, Bilder, Vorlagen jeder Art etc.) wird nur der Materialwert bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit übernommen.

7.5.        Produkthaftung: die HD haftet in Österreich für alle Personen- und Sachschäden nach dem Produkthaftungsgesetz.

7.6.        Geheimhaltung: alle Mitarbeiter der HD unterliegen den Bestimmungen des Datenschutzes. Alle uns übergebenen Vorlagen werden vertraulich behandelt. Test- oder Fehlkopien und Ausdrucke werden fachgerecht entsorgt.

8.    Mündliche Vereinbarungen

Mündliche Vereinbarungen, die von den geltenden Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen abweichen, sind nur dann verbindlich, wenn sie von der FD schriftlich und ausdrücklich bestätigt worden sind.

9.    Ergänzungen / Teil-Ungültigkeit

Die HD behält sich das recht vor, die vorliegenden Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen, und zwar allgemein oder in Bezug auf bestimmte Waren- oder Kundengruppen. Falls Teile der Allg. Liefer- und Zahlungsbedingungen geändert oder ungültig werden, bleiben die übrigen nicht geänderten Teile davon unberührt.

10.  Erfüllungsort und Gerichtsstand 

Erfüllungsort für die Zahlung ist Wien. Für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag und dem Geschäftsverkehr mit der HD ergeben sollten, gilt als Gerichtsort Wien und die Anwendung des österreichischen Rechts als vereinbart.

11. Urheberrechte

Bei allen uns übergebenen Aufträgen müssen die Urheberrechte im Eigentum des Bestellers sein. Irgendwelche Folgen oder Forderungen, die aus dem Urheberrecht entstehen, trägt allein der Auftraggeber. 

 

Bei Entwürfen (Logos, Skizzen etc.) sowie Musteranfertigungen, die von HD erstellt worden sind, bleibt das Copyright bei HD. Die Weiterverwertung darf nur mit unserer Genehmigung und gegen eine entsprechende Gebühr erfolgen.

12.  Nachahmung oder Fälschung

Die Herstellung von Reproduktionen einiger Vorlagen ist illegal und kann zivil- oder strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen. Wir behalten uns vor, Arbeiten von fragwürdigen Vorlagen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Unsere Mitarbeiter sind angewiesen, sich bei Reproduktionen und/oder Vervielfältigung von Vorlagen streng an die Österreichische Gesetzeslage (StGB, Pornografiegesetz, Pressegesetz, Mediengesetz, Suchtgiftgesetz, Verbotsgesetz-Wiederbetätigung- etc.) zu halten. Darüber hinaus bitten wir um Verständnis, daß wir urheberrechtlich geschützte Fotos, öffentliche Urkunden, Wertpapiere, Rezepte, Autonummerntafeln, Briefmarken, Ausweise und Wertmarken, in- und ausländische Banknoten etc. in keinem Falle reproduzieren oder vervielfältigen.